Mitglied werden
Bitte laden Sie sich den Antrag auf Mitgliedschaft herunter und bringen es einfach zum nächsten Training mit.
Die weiteren Abläufe klärt für Sie der zuständige Trainer.
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Beitrittsformular (2023) SV Barkas
Auszug aus der Finanzordnung-Beitragsordnung
Stand: März 2016
Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühr
1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr wird von den Abteilungen bestimmt.
Die Abteilungsleitungen prüfen jährlich die finanzielle Situation der Abteilungen und passen ggf. den Beitrag an.
2. Die Mitgliedsbeiträge sind abteilungsweise gestaffelt und betragen:
Abteilung Fußball:
11,00 EUR für volljährige Mitglieder bzw. 10,00 EUR für inaktive Mitglieder
10,00 EUR für Jugendliche ab U13 bis U19 bzw. 7 EUR für inaktive Mitglieder 7,00 EUR für Kinder bis U12
Abteilung Radsport:
10,00 EUR für volljährige Mitglieder
Abteilung Kegeln:
10,00 EUR für volljährige Mitglieder
Abteilung Aerobic:
5,50 EUR für volljährige Mitglieder
Sind mehr als zwei Personen einer Familie Mitglied des Vereins, so ist das Dritte und jedes weitere Mitglied beitragsbefreit.
Die Beitragsbefreiung gilt jedoch nur für Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit.
3. Die Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag.
4. Über die Stundung, Ermäßigung oder den Erlass von Beiträgen (besondere Notlage, Studierende etc.) entscheidet grundsätzlich der Vorstand des Hauptvereins,
um eine gleichmäßige Behandlung der Mitglieder aller Abteilungen sicherzustellen. Er kann seine Zuständigkeit auf die jeweiligen Abteilungen übertragen.
5. Die Schiedsrichter des Vereins sind beitragsbefreit.
6. Bei freiwilligem Austritt, der schriftlich zu erfolgen hat, ist der Beitrag jeweils bis zum Ende des Quartals voll zu bezahlen.
7. Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich per Lastschrift erhoben. Mitgliedern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, kannzusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR jährlich auferlegt werden.Zuständig sind die Abteilungen.
Kann ein Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein eine Änderung seiner Bankdaten und seiner Anschrift mitzuteilen. Wenn der Beitrag zum Zeitpunkt seiner Fälligkeit nicht beim Verein
eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug. Fällige Bei tragsforderungen werden vom Verein außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.
Die Verantwortung für den Vollzug der vorstehenden Bestimmungen obliegt der jeweiligen Abteilungsleitung.