SV Barkas Frankenberg 1984 e.V.

Mitglied werden

Mitglied werden

Bitte laden Sie sich den Antrag auf Mitgliedschaft herunter und bringen es einfach zum nächsten Training mit.
Die weiteren Abläufe klärt für Sie der zuständige Trainer.

Antrag als PDF herunterladen

Beitrittsformular (2023) SV Barkas


Auszug aus der Finanzordnung-Beitragsordnung

Stand: März 2016

Höhe der  Mitgliedsbeiträge und  der  Aufnahmegebühr

1. Die  Höhe  des  Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr wird von den Abteilungen bestimmt.

Die Abteilungsleitungen  prüfen  jährlich die finanzielle Situation der Abteilungen und passen ggf. den Beitrag an.

2. Die Mitgliedsbeiträge sind abteilungsweise  gestaffelt und betragen:

Abteilung  Fußball:
11,00 EUR für  volljährige  Mitglieder bzw. 10,00 EUR für inaktive Mitglieder
10,00 EUR für Jugendliche ab U13 bis U19 bzw. 7 EUR für inaktive Mitglieder 7,00 EUR für Kinder bis U12

Abteilung Radsport:
10,00 EUR für volljährige Mitglieder

Abteilung  Kegeln:
10,00  EUR für  volljährige  Mitglieder

Abteilung  Aerobic:
5,50  EUR für  volljährige  Mitglieder

Sind mehr als zwei Personen einer Familie Mitglied des Vereins, so ist das Dritte und jedes weitere  Mitglied  beitragsbefreit.
Die  Beitragsbefreiung gilt  jedoch  nur  für  Mitglieder  bis  zum  vollendeten 18. Lebensjahr.
Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit.

3. Die  Aufnahmegebühr  beträgt einen  Monatsbeitrag.

4. Über die Stundung, Ermäßigung oder den Erlass von  Beiträgen  (besondere  Notlage,  Studierende etc.)  entscheidet grundsätzlich der  Vorstand  des Hauptvereins,
um eine gleichmäßige Behandlung der  Mitglieder  aller  Abteilungen  sicherzustellen. Er  kann  seine  Zuständigkeit  auf  die  jeweiligen Abteilungen übertragen.

5. Die Schiedsrichter des Vereins sind beitragsbefreit.

6. Bei freiwilligem Austritt, der schriftlich zu erfolgen hat, ist der Beitrag  jeweils bis zum Ende des Quartals voll zu bezahlen.

7. Mitgliedsbeiträge  werden  grundsätzlich per Lastschrift erhoben. Mitgliedern, die  nicht  am  Lastschriftverfahren teilnehmen, kannzusätzlich eine Bearbeitungsgebühr  von 10,00  EUR jährlich auferlegt werden.Zuständig sind die Abteilungen.

Kann ein Bankeinzug  aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch  entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein eine Änderung seiner Bankdaten und seiner Anschrift  mitzuteilen.  Wenn  der  Beitrag zum Zeitpunkt seiner Fälligkeit nicht beim Verein
eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug. Fällige Bei tragsforderungen  werden  vom  Verein  außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.
Die Verantwortung für den Vollzug der vorstehenden Bestimmungen obliegt der jeweiligen  Abteilungsleitung.

Menu